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Baumschule Jens Hellwig

Am Damm 38
D-26655 Westerstede

Tel. +49 (0) 4488 3781
Fax +49 (0) 4488 4489
E-Mail: info@hellwig-pflanzen.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 814 432 719


1. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten ab Baumschule ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit
2. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
3. Der Kunde verpfl ichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde alle Zahlungsverpfl ichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat.
4. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
5. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
6. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4. Gefahrübergang, Versand und Verpackung

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.
4. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.
5. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.

5. Lieferpflichten

1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpfl icht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

6. Maße und Muster

1. Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. AGB
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pfl anzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpfl anzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pfl anzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupfl anzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpfl ichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfl eglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pfl anzung, Düngung und Bewässerung.
3. Der Kunde ist verpfl ichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pfl icht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware.

8. Garantie und Gewährleistung

1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pfl anzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pfl anztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
2. Eine Gewähr für Sortenechtheit übernehmen wir nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung und bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages der betroffenen Partie.
3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Bei Mängeln die erst später erkennbar werden müssen unmittelbar nach dem Erkennen angezeigt werden, Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewähr-leistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge liegt allein beim Käufer.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt. Sämtliche Schadensansprüche belaufen sich nur auf den Rechnungswert der Lieferung, darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer handelt unter Vorsatz oder grob fahrlässig.

9. Widerrufs- und Rückgaberecht

§ 11 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Westerstede.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.